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25. November 2009
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Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Anträge bis 31. Dezember stellen
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KREIS GROSS-GERAU – Der Fachbereich Schul- und Gebäudeservice des Kreises Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2008/2009 (1. August 2008 bis 31. Juli 2009) bis spätestens zum 31. Dezember 2009 beim Fachbereich Schul- und Gebäudeservice eingereicht sein müssen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausschlussfrist ist durch den Einwurf der Anträge im Briefkasten des Landratsamtes bis 24 Uhr am 31. Dezember 2009 gewahrt.
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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Presse- und Informationsamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 D-64521 Groß-Gerau Tel. 06152/989-333 oder -275 Fax 06152/989-339 E-mail: pressestelle@kreisgg.de
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