KREIS GROSS-GERAU – Auch im Jahr 2010 fahren die Schadstoffmobile der Firma Meinhardt alle Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau an. Dort sammeln sie Schadstoffe aus Privathaushalten, Hobbywerkstätten und Kleingewerbe ein. Von Letzteren werden nur maximal 500 Kilo bzw. Liter Schadstoffe pro Jahr und pro Sammeltag 100 Kilo bzw. Liter angenommen. Aus Transportgründen darf der einzelne Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen bzw. nicht mehr als 20 Kilo wiegen. Betriebe, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Übernahmeschein nach der Nachweisverordnung brauchen, erhalten diesen auf Nachfrage am Schadstoffmobil. Folgende Sonderabfälle werden angenommen: flüssige Farben und Lacke, Spraydosen (ohne den „grünen Punkt"), Fotochemikalien, ölverschmutzte Betriebsmittel, lösungsmittelhaltige Abfälle, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Laborchemikalien, Säuren, Laugen (max. in 10-Liter-Gebinden), Fette, Öle, PCB-haltige Lampenkondensatoren, Quecksilberthermometer (nicht mehr in Apotheken abgeben), Leime, Klebemittel, Spachtel, Kitte, Fleckentferner, Benzin, Verdünner, Reinigungsmittel, WC-Beckensteine und -Reiniger, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Unterbodenschutz. Die Sonderabfälle sollten verschlossen und möglichst in den Originalgebinden abgegeben werden. Aus Kostengründen sollten die Bürger und Bürgerinnen des Kreises zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahmesysteme der Hersteller nutzen und zum anderen nicht besonders schädliche Stoffe über die Restmülltonne entsorgen. Über die Restmülltonne können zum Beispiel flüssige Dispersionsfarben, eingedickt mit Sägespänen oder Zement, und bereits eingetrocknete Dispersionsfarben entsorgt werden. Die eingetrocknete oder eingedickte Farbe ist kein Sonderabfall, deshalb ist die Annah-me am Schadstoffmobil nicht möglich. Gleiches gilt für leere und ausgetrocknete Farb- und Lackgebinde, Leime, Kleber, Spachtel und Kitte. Auch diese sind keine Sonderabfälle, da die Lösungsmittel verdunstet sind und von den festen Resten, sofern sie nicht Schwermetalle oder halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten, keine Umweltgefahren ausgehen. Rücknahmesysteme der Hersteller bestehen für Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben sowie mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle. Diese Stoffe müssen von jeder Verkaufsstelle für Motor- und Getriebeöle in der Menge des gekauften Öls zurückgenommen werden - Kassenzettel als Nachweis aufbewahren! Kfz- und Gerätebatterien (Trockenbatterien) können an allen Standorten des Abfallwirtschaftszentrums (Deponie Büttelborn, Sonnenwerk Bischofsheim, Wertstoffhof Erfelden) abgegeben werden. Altmedikamente werden in Apotheken zurückgenommen. Restentleerte Spraydosen mit dem „Grünen Punkt“ sind über den gelben Sack oder die gelbe Tonne zu entsorgen. Energiesparlampen müssen ebenso wie Leuchtstoffröhren von den Herstellern entsorgt werden. Sie werden deshalb über das einheitliche Sammelsystem für Elektroschrott im Kreis Groß-Gerau eingesammelt: An den Sammelbehältern für Elektrokleingeräte befinden sich entsprechende Behältnisse für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Informationen über die Standorte dieser Behälter gibt es bei den kommunalen Abfallberatungen und der Abfallberatung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau (Telefon 06152/711918). Das Abstellen von Sonderabfall vor Bauhöfen oder an Schadstoffmobil-Standorten bei Abwesenheit des Fachpersonals ist eine widerrechtliche Ablagerung und damit eine strafrechtliche Handlung. Und nicht zuletzt sehr gefährlich, wenn zum Beispiel die abgelagerten Stoffe in die Hände von spielenden Kindern geraten. Weitere Informationen zu Sonderabfällen gibt es bei den kommunalen Abfallberatungen und der Abfallberatung der Riedwerke Kreis Groß-Gerau (Telefon 06152/711918). hier zum Kalender
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