KREIS GROSS-GERAU – Auch im Bauprogramm 2010 des Landes Hessen werden Kostenzuschüsse zur angemessenen Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Konkret geht es darum, die Beseitigung von baulichen Hindernissen in vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzten Wohnungen oder deren Umfeld zu unterstützen. Die Wohnungen sollen danach baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Gefördert werden können zum Beispiel die folgenden Maßnahmen: - Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege, Stellplätze auf dem Grundstück - Verbesserung der Bewegungsfreiheit in Bädern und Toilettenräumen - Beseitigung von Schwellen und Stufen - Errichtung von Rampen - Gestaltung der Treppen - Einbau von Aufzügen. Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Hierzu kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Finanzierung der Bauvorhaben dauerhaft gesichert ist. Der Einsatz der Fördermittel muss zudem unter sozialen Aspekten geboten sein. Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Rechtsanspruch auf einen Landeszuschuss besteht nicht. Anträge zur Aufnahme in das Förderprogramm müssen bis spätestens zum 8. März gestellt werden. Entsprechende Anmeldevordrucke sowie weitere Informationen sind bei der Kreisverwaltung Groß-Gerau zu erhalten: Wohnungsbauförderung, Telefon 06152/989-554 (Helga Moldaner). Interessenten aus Rüsselsheim werden gebeten, sich an die dortige Stadtverwaltung zu wenden: Telefon 06142/832-591 (Frau Reith-Golka).
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