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Aktuell: Pressemitteilungen: Pressemitteilungen Archiv: 13. Januar 2010
Landratswahl am 7. Februar:
008/2010
Wahlbriefe rechtzeitig aufgeben!

KREIS GROSS-GERAU – Wahlberechtigte, die bei der bevorstehenden Landratswahl am 7. Februar 2010 ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben möchten, müssen dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Schluss der Wahlzeit um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle (Stadt- oder Gemeindebehörde) eingeht. Darauf weist Kreiswahlleiter Michael Weingärtner hin.

Die Briefwähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe bis zu diesem Zeitpunkt bei der auf dem amtlichen (roten) Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegen. Das Risiko eines verspäteten Zugangs liegt ausschließlich bei den Wählern. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt und ausgezählt werden. Sofern der Wahlbrief also nicht direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben wird, sollte unbedingt auf die üblichen Postlaufzeiten geachtet werden.

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe als Standardbriefe ohne besondere Versendeform unentgeltlich für die Wähler befördert. Um einen rechtzeitigen Zugang bei der zuständigen Stelle zu gewährleisten, sollten die Briefe spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, d.h. bis zum 5. Februar 2010, unter Berücksichtigung der Leerungszeiten des jeweiligen Briefkastens abgeschickt werden.

Wahlbriefe aus dem Ausland müssen vor dem Versenden ordnungsgemäß freigemacht werden. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag (ggf. nach Rückfrage bei den betreffenden ausländischen Briefbeförderern) an die zuständigen deutschen Wahlbehörden zurückgeschickt werden.

Nur so ist gewährleistet, dass die Wahlbriefe rechtzeitig vorliegen und die Wählerstimmen den gewünschten Erfolg haben können.

Ein Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Wer dort nicht bekannt ist, muss sich ausweisen. Die Unterlagen können bei mündlicher Antragstellung sofort in Empfang genommen werden und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
 
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
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