KREIS GROSS-GERAU – Alle zur Landratswahl am 7. Februar 2010 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Groß-Gerau sollten inzwischen im Besitz ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigungskarte sein. Darauf weist Kreiswahlleiter Michael Weingärtner hin. Wer bisher diese Benachrichtigung nicht erhalten hat, kann gleichwohl wählen, wenn er als Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist. Diesem Personenkreis ist zu empfehlen, Einsicht in die Wählerverzeichnisse zu nehmen. Die Wählerverzeichnisse liegen noch bis Freitag, 22. Januar, in den Gemeinden öffentlich aus; Auslegestellen und Öffnungszeiten sind von den Gemeinden bekannt gemacht worden. Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 22. Januar 2010 bei seiner Gemeinde Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Landratswahl teilzunehmen.
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