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29. Januar 2010
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Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats:
Fast 186.000 Wahlberechtigte
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Mit diesem Stimmzettel können die Bürgerinnen und Bürger am 7. Februar Ihre Stimme abgeben.
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KREIS GROSS-GERAU – Knapp 186.000 Frauen und Männer sind am 7. Februar zur Wahl des neuen Landrats oder der neuen Ländrätin für den Kreis Groß-Gerau aufgerufen, darunter über 14.500 Bürgerinnen und Bürger aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In den 14 Städten und Gemeinden des Kreises sind 158 allgemeine Wahlbezirke eingerichtet. Hinzu kommen 29 Briefwahlbezirke. Wahlbriefe müssen bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr bei dem zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau (www.kreis-gross-gerau.de) einzusehen und werden dort im Laufe des Wahlabends ständig aktualisiert. Die Landrätin oder der Landrat des Kreises Groß-Gerau wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Um bereits im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss eine Kandidatin bzw. ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Ist dies nicht der Fall, findet am 28. Februar eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt.
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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Presse- und Informationsamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 D-64521 Groß-Gerau Tel. 06152/989-333 oder -275 Fax 06152/989-339 E-mail: pressestelle@kreisgg.de
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