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Ehrenamt: Ehrenamtscard 2008
 
Ehrenamts-Card 2008-2011

Der Kreis Groß-Gerau hat gemeinsam mit anderen Kreisen und Städten in Hessen erstmals ab dem 1. Januar 2006 die Ehrenamts-Card (E-Card) ausgegeben. Die E-Card ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und seinen Kommunen in ganz Hessen Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art.

Durch die Vergabe der E-Card möchte auch der Kreis Groß-Gerau den vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, mit der sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Art und Weise zur Verfügung stehen.

Die erste Ausgabe der E-Card im Kreis Groß-Gerau hatte eine Gültigkeit bis zum 30. November 2007. Mit diesem Datum läuft die Gültigkeit der derzeit an Ehrenamtliche im Kreis Groß-Gerau ausgegebenen E-Cards aus.

Der Kreis Groß-Gerau hat sich dazu entschlossen, diese E-Card – mit leicht veränderten Vergabekriterien – wieder neu aufzulegen.

Die E-Card muss – auch von bisherigen Inhaberinnen und Inhabern – auf jeden Fall wieder neu beantragt werden. Antragsteller ist der jeweilige Ehrenamtliche selbst. Die von ihm in dem Antragsformular gemachten Angaben müssen auf jeden Fall von dem Verein, dem Verband oder der Organisation bestätigt werden. Das ehrenamtliche Einsatzgebiet des Antragstellers muss im Kreis Groß-Gerau liegen.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt bis zum 31. März 2008 beim Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau eingereicht werden. Die Ausgabe der E-Card ist für den Mai 2008 vorgesehen. Sie gilt dann für drei Jahre bis zum April 2011.

Die E-Card ist personenbezogen und gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Bei der Vergabe der E-Card werden mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche gefordert. Darüber hinaus muss das Engagement bereits seit fünf Jahren (bei Personen unter 21 Jahren seit drei Jahren) oder seit Bestehen der Organisation geleistet worden sein. Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf keine Aufwandsentschädigung geleistet werden, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.

Wichtige Punkte für das Ausfüllen des Anmeldevordrucks für die E-Card 2008
  • Anmeldefrist ist der 31. März 2008 (später eingehende können nicht die vollen drei Jahre ausschöpfen).

  • Die E-Card muss auch von bisherigen Inhabern neu beantragt werden.

  • Antragsteller ist der jeweilige Ehrenamtliche selbst.

  • Die E-Card muss für jede Person einzeln mit dem Antragsformular beantragt werden.

  • Die im Antragsformular gemachten Angaben müssen auf jeden Fall von dem Verein, dem Verband oder der Organisation durch eine autorisierte Person bestätigt werden.

  • Antragsteller/-in und autorisierte Person dürfen nicht identisch sein.

  • Das ehrenamtliche Einsatzgebiet des Antragstellers muss im Kreis Groß-Gerau liegen. Der Wohnort ist nicht das entscheidende Kriterium für eine Vergabe.

  • Bürger aus dem Kreis Groß-Gerau, die außerhalb des Kreises ehrenamtlich tätig sind, müssen die E-Card im dortigen Kreis beantragen.

  • Die Stadt Rüsselsheim gibt selbst E-Cards aus. Für sie gelten die gleichen Kriterien.

  • Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt beim Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau eingereicht werden.

  • Bei der Vergabe der E-Card werden mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche gefordert (Tätigkeiten in verschiedenen Organisationen können auch zusammengezählt werden).

  • Das Engagement muss bereits seit fünf Jahren (bei Personen unter 21 Jahren seit drei Jahren) oder seit Bestehen der Organisation geleistet worden sein. Die Tätigkeiten aus verschiedenen, zeitlich nachfolgend zusammenhängenden Ehrenämtern können addiert werden, um auf fünf Jahre zu kommen.

  • Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf keine Aufwandsentschädigung geleistet werden, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.

  • Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download bereit oder kann beim Kreis Groß-Gerau bestellt werden.
 
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