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Familienportal: Älter werden im Kreis: Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen
 
Die wesentlichen Bedingungen für die Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen haben wir in der nachfolgenden Kurzinformation zusammengefasst.

Grundsätzliches:
  • Arbeitgeber oder 1 Person in seinem Haushalt muss pflegebedürftig nach SGB XI (Pflegestufe 1-3) oder blind (Vermerk auf Schwerbehindertenausweis) sein.
  • Nur Hauswirtschaft – Pflege nach SGB XI ist nicht zulässig.
  • Berufliche und sprachliche Qualifikation sind keine Bedingung für die Zulassung.
  • Wöchentliche Arbeitszeit muss der tariflichen / üblichen entsprechen (38,5 Stunden/Woche).
  • Es besteht ein Urlaubsanspruch (bis 30 Jahre 26 Tage, danach 30 Tage).
  • Bei der Agentur für Arbeit muss der Arbeitgeber eine „Betriebsnummer“ beantragen.

Kosten:
  • Der Lohn muss tariflich/ortsüblich sein. Für Hessen gilt: 1.230,--monatlich brutto.
  • Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Unterkunft sorgen. Sozialversicherungspflicht besteht:
Wer kann vermittelt werden?
  • Volljährige Staatsangehörige aus: Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien, Rumänien
Für wie lange kann vermittelt werden?

Maximal drei Jahre. Für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten ist nach 12 Monaten legaler Beschäftigung eine unbefristete Berechtigung möglich.

Wie wird eine Haushaltshilfe vermittelt?
  • Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsverwaltung des Heimatlandes. Sie ist gebührenfrei (außer evtl.Visumgsgebühr).
  • Die Einschaltung privater Vermittler ist nicht zulässig.
  • Es muss ein Arbeitsvertrag (zweisprachig) geschlossen werden Mustervorlage).
  • Arbeitgeber können ihnen bekannte BewerberInnen namentlich für die Anforderung benennen (Verfahrensdauer: ca. fünf Wochen). Ist keine BewerberIn bekannt, schlägt die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Bewerber vor (Verfahrensdauer: ca. sieben Wochen).
Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur Darmstadt:

Weitere Informationen
Auch die Arbeitsagenturen vor Ort haben Informationsmaterial und die Antragsunterlagen.
Weitere Informationen und Formulare unter: www.arbeitsagentur.de -> Informationen für Arbeitgeber -> Internationales -> Ausländerbeschäftigung -> Haushaltshilfen.

Arbeitsmarktzulassung/ Haushaltshilfen
Anschrift
Villemombler Str. 76
D - 53123 Bonn
Tel: 0049 228 / 713-1414
Fax: 0049 228 / 713-270-1415
E-Mail: ZAV-Bonn.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de

 
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