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Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen
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Die wesentlichen Bedingungen für die Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen haben wir in der nachfolgenden Kurzinformation zusammengefasst. Grundsätzliches:
- Arbeitgeber oder 1 Person in seinem Haushalt muss pflegebedürftig nach SGB XI (Pflegestufe 1-3) oder blind (Vermerk auf Schwerbehindertenausweis) sein.
- Nur Hauswirtschaft – Pflege nach SGB XI ist nicht zulässig.
- Berufliche und sprachliche Qualifikation sind keine Bedingung für die Zulassung.
- Wöchentliche Arbeitszeit muss der tariflichen / üblichen entsprechen (38,5 Stunden/Woche).
- Es besteht ein Urlaubsanspruch (bis 30 Jahre 26 Tage, danach 30 Tage).
- Bei der Agentur für Arbeit muss der Arbeitgeber eine „Betriebsnummer“ beantragen.
Kosten:
- Der Lohn muss tariflich/ortsüblich sein. Für Hessen gilt: 1.230,--monatlich brutto.
- Der Arbeitgeber muss für eine angemessene Unterkunft sorgen. Sozialversicherungspflicht besteht:
Wer kann vermittelt werden?
- Volljährige Staatsangehörige aus: Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien, Rumänien
Für wie lange kann vermittelt werden? Maximal drei Jahre. Für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten ist nach 12 Monaten legaler Beschäftigung eine unbefristete Berechtigung möglich. Wie wird eine Haushaltshilfe vermittelt?
- Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsverwaltung des Heimatlandes. Sie ist gebührenfrei (außer evtl.Visumgsgebühr).
- Die Einschaltung privater Vermittler ist nicht zulässig.
- Es muss ein Arbeitsvertrag (zweisprachig) geschlossen werden Mustervorlage).
- Arbeitgeber können ihnen bekannte BewerberInnen namentlich für die Anforderung benennen (Verfahrensdauer: ca. fünf Wochen). Ist keine BewerberIn bekannt, schlägt die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Bewerber vor (Verfahrensdauer: ca. sieben Wochen).
Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur Darmstadt: Weitere Informationen Auch die Arbeitsagenturen vor Ort haben Informationsmaterial und die Antragsunterlagen. Weitere Informationen und Formulare unter: www.arbeitsagentur.de -> Informationen für Arbeitgeber -> Internationales -> Ausländerbeschäftigung -> Haushaltshilfen. Arbeitsmarktzulassung/ Haushaltshilfen Anschrift Villemombler Str. 76 D - 53123 Bonn Tel: 0049 228 / 713-1414 Fax: 0049 228 / 713-270-1415 E-Mail: ZAV-Bonn.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de
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