Der Kreis Groß-Gerau betreibt seit vielen Jahren eine aktive Beschäftigungspolitik, um auf Veränderungen des regionalen Arbeitsmarktes individuell reagieren und Beschäftigungsmöglichkeiten fördern und steuern zu können. Die Arbeitsmarktreform (Hartz IV) hat die Mitwirkung der Kommunen bekräftigt und eine Neuregelung veranlasst. Der Kreis Groß-Gerau hat dies durch Aufteilung des Fach-bereichs Beschäftigung in die Bereiche „ ARGE“ und „kommunale Beschäftigung“ umgesetzt.
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