|
|
|
| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Kindertagespflege:
Informationen zur Kindertagespflege
|
| |
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson? Was sind die Voraussetzungen und welche Möglichkeiten bietet dieser Bereich? Wie kann man sich für diese Tätigkeit qualifizieren? Formale Voraussetzungen Für die Tätigkeit als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die vom zuständigen Jugendamt ausgestellt wird. Die Pflegeerlaubnis berechtigt Sie, bis zu 5 gleichzeitig anwesende Kinder in Ihrem Haushalt, in anderen Räumen oder im Haushalt der Eltern zu betreuen. Für die Pflegeerlaubnis müssen Sie
- sich als Tagespflegeperson bewerben
- Ihre Eignung vom Jugendamt prüfen lassen
- einen Kurs in "Erste Hilfe am Kind" absolvieren
- eine Polizei- und Gesundheitsabfrage vorlegen
- einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtseinheiten absolvieren
Persönliche Voraussetzungen Um Tagespflegeperson zu werden sollten Sie
- Freude an und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern haben
- eine klare und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern haben
- verantwortungsbewusst sein
- psychisch und physisch belastbar sein
- über geeignete kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- mindestens einen Hauptschulabschluss und gute Deutschkenntnisse haben
- bereit sein, mit den Eltern der betreuten Kinder, mit dem Jugendamt, mit Institutionen in der Region und anderen Tagespflegepersonen zu kooperieren
- bereit sein, sich fachlich beraten zu lassen
- bereit sein, sich fortlaufend weiter zu qualifizieren
- Interesse an einer langfristigen Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater haben.
In Informationsveranstaltungen erhalten Sie ausführliche Auskünfte über die Möglichkeiten und Erfordernisse in der Tagespflege. Weitere Informationen zur Qualifizierung und zum begleitenden Fortbildungsprogramm erhalten Sie durch Anklicken der Links.
|
| |
|
Kontakt: |
Ansprechpartnerinnen in Sachen Kindertagespflege: Frau Dr. A. Melchior - Kindertagespflegebüro Süd im Rathaus Riedstadt Rathausplatz 1 64560 Riedstadt Tel. 0 61 58 / 18 44 64 Telefax 0 61 58 / 18 44 64 Kindertagespflegebüro Süd, ktpb-sued@kreisgg.de für die Kommunen: Biebesheim, Büttelborn, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt und Trebur Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr und Do 14-18 Uhr Frau B. Wolf - Kindertagespflegebüro Mitte in der Kreisverwaltung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Tel. 0 61 52 / 989-485 Telefax 0 61 52 / 989-624 Kindertagespflegebüro Mitte, ktpb-mitte@kreisgg.de für die Kommunen: Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau und Nauheim Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr und Mi 14-18 Uhr Frau E. Horneck - Kindertagespflegebüro Nord im Stadtzentrum Raunheim Ringstr. 107 65479 Raunheim Tel. 0 61 42 / 835 69 57 Telefax 0 61 42 / 835 69 77 Kindertagespflegebüro Nord, ktpb-nord@kreisgg.de für die Kommunen: Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf und Raunheim Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr und Mi 13.30-17.30 Uhr Grundsätzlich empfehlen wir eine Terminvereinbarung.
|
|
|
|
|
|
|