Trägerübergreifendes Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung In mehreren Modellregionen im Bundesgebiet, unter anderen auch im Landkreis Groß-Gerau, wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Federführung des Hessischen Sozialministeriums und in enger Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen das „Trägerübergreifende Persönliche Budget“ erprobt. Persönliche Budgets können auch heute schon in der gesamten Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. Bis zum 31.Dezember 2007 ist das Persönliche Budget eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt, die Leistungsträger können entscheiden, ob sie eine Leistung als Persönliches Budget bewilligen oder nicht. Ab dem 01.01.2008 besteht dann ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
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