Was ist ein Persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist keine neue Sozialleistung, sondern eine neue Leistungsform. Anstelle einer Sachleistung wird eine Geldleistung erbracht, über deren Verwendung Sie im Rahmen der Zweckbestimmung frei verfügen können. „Zweckbestimmung“ bedeutet, dass Sie das Budget nicht für Ihren normalen Lebensunterhalt verwenden dürfen, sondern nur für Unterstützungsleistungen, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung benötigen. Das "Persönliche" an diesem Budget bedeutet, dass Sie mit dem Geld, das Sie bekommen, selbstverantwortlich bestimmen können, welche Leistungen Sie wo und bei wem dafür „einkaufen“. „Trägerübergreifend“ bedeutet, dass Sie alle Leistungen in einer Summe aus einer Hand bekommen, wenn Sie einen Anspruch gegenüber mehreren Leistungsträgern haben, z.B. Anspruch auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt und Anspruch auf Krankenkassenleistungen bei Ihrer Krankenkasse.
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