Was muss ich sonst noch wissen? „Erprobt“ heißt nicht, dass nach der Probephase eventuell das Budget eingestellt werden könnte, sondern es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in der Modellregion viel früher als andere das persönliche Budget nutzen können. Nur die Verwaltungsverfahren sollen erprobt und wenn nötig zum Nutzen der Teilnehmer in der Erprobungszeit angepasst werden. Festgelegt wird das Budget in einem gemeinsamen Vertrag, der Zielvereinbarung. In diesem Vertrag werden Ihr Hilfebedarf, die Höhe des Budgets und weitere Details Ihres Budgets vereinbart. Aufgrund dieses Vertrages erlässt dann der zuständige Leistungsträger einen Bescheid. Danach steht dann der Auszahlung Ihres Budgets nichts mehr im Wege und Sie können selbstbestimmt und unabhängig Ihr Leben planen.
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