Ihr anliegenkreisverwaltungder kreis groß-gerauservicekontakt
 
home
aktuell
politik
ehrenamt
wirtschaft
bildung + kultur
gesundheit + soziales
freizeit + tourismus
familienportal der kreisverwaltung gross-gerau
 
Der Kreis Groß-Gerau
 
impressum
 
 
 
Kreisverwaltung: Bereiche: Persönliches Budget: Was muss ich sonst noch wissen?
 
Logo Was muss ich sonst noch wissen?

„Erprobt“ heißt nicht, dass nach der Probephase eventuell das Budget eingestellt werden könnte, sondern es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in der Modellregion viel früher als andere das persönliche Budget nutzen können. Nur die Verwaltungsverfahren sollen erprobt und wenn nötig zum Nutzen der Teilnehmer in der Erprobungszeit angepasst werden.

Festgelegt wird das Budget in einem gemeinsamen Vertrag, der Zielvereinbarung. In diesem Vertrag werden Ihr Hilfebedarf, die Höhe des Budgets und weitere Details Ihres Budgets vereinbart.

Aufgrund dieses Vertrages erlässt dann der zuständige Leistungsträger einen Bescheid.

Danach steht dann der Auszahlung Ihres Budgets nichts mehr im Wege und Sie können selbstbestimmt und unabhängig Ihr Leben planen.

 
zurueck