Noch ganz wichtig: Werden beim Sozialhilfeträger Leistungen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets beantragt, so gelten für diese Leistungen die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie für eine vergleichbare Sachleistung. Dies bedeutet, das Einkommen und Vermögen, wie bei allen anderen Sozialhilfeleistungen auch, einzusetzen sind. Ein Persönliches Budget kann nur dann bewilligt werden, wenn der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch es möchte und selbst beantragt. Die Entscheidung zwischen der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets und der Sachleistung treffen Sie. Das Persönliche Budget stellt nur eine zusätzliche Wahlmöglichkeit dar.
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