Welche Formalitäten sind als Arbeitgeber zu beachten? Wenn Sie sich dafür entschieden haben, dass Sie selbst als Arbeitgeber jemanden beschäftigen wollen, der für Sie bestimmte Unterstützungsleistungen ausführen soll, müssen Sie einige Formalitäten beachten. Für Sie und auch für Ihren Assistenten ist ein Arbeitsvertrag ganz wichtig. Darin sollten Punkte wie z.B. Arbeitszeiten, Höhe der Bezahlung, Urlaubszeit oder Kündigungsfrist geregelt sein. Auf keinen Fall sollten Sie jemanden ”schwarz”, d.h. ohne Arbeitsvertrag und ohne Sozialabgaben einstellen. Dies ist zum einen strafbar und zum anderen von Nachteil für die Person, die für Sie arbeitet, da ihr dann jeglicher Versicherungsschutz fehlt. Sie müssen Ihre/n Assistenten/in also anmelden. Bei Tätigkeiten, die einen finanziellen Rahmen von 400 € nicht überschreiten, können Sie dies bei der Minijob-Zentrale tun. Alle Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.minijobzentrale.de. Es gibt auch eine Service-Nummer der Minijob-Zentrale, unter der Sie sich montags bis freitags von 7.00 – 19.00 Uhr zum Ortstarif informieren können. Diese lautet 01801/200504. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist sowohl für Tätigkeiten im Haushalt als auch außerhalb, z.B. im Falle von Assistenzleistungen am Arbeitsplatz möglich. Die Anmeldung erfolgt über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. Die Unterlagen dazu erhalten Sie ebenfalls bei der Minijob-Zentrale, bei der Sie auch das Beschäftigungs-verhältnis anmelden müssen. Mit der Anmeldung erteilen Sie der Minijob-Zentrale gleichzeitig eine Abbuchungserlaubnis für Ihr Konto. Alle Abgaben – Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Beitrag zur Unfallversicherung – werden dann halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht. Bei Tätigkeiten in Privathaushalten sind die pauscha-lierten Abgaben niedriger als bei einem Minijob im gewerblichen Bereich wie z.B. bei der Arbeitsassistenz. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die im Bereich über 400 € monatlich liegen, ist eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt notwendig. Ausführliche Informationen zu diesen Fragen können Sie auch unter den nachfolgenden Adressen erhalten. So gibt es z.B. bei der BAG UB e.V. ein umfassendes ”Handbuch Arbeitsassistenz”, in dem alle mit einem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängenden Fragen sehr detailliert behandelt werden. Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V. Schulterblatt 36, 20357 Hamburg Tel. : (040) 432 53 12-3 E-Mail: info@bag-ub.de Internet:www.bag-ub.de Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V. Hollenbach, Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen Tel. : (07938) 515 E-Mail: info@forsea.de Internet: www.forsea.de VbA – Selbstbestimmt Leben e.V. Verbund behinderter ArbeitgeberInnen Westendstr.93, 80339 München Tel. : (089) 54 03 46 E-Mail: info@vba-muenchen.de Internet: www.vba-muenchen.de
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