Sie möchten einen Antrag auf Übernahme der Unterbringungskosten in einem Alten- und Pflegeheim für pflegebedürftige Personen ab dem 65. Lebensjahr stellen?
Dies kann sowohl die dauerhafte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim betreffen, als auch die Kurzzeitpflege und die teilstationäre Pflege, beispielsweise in einer Tagespflegeeinrichtung. Diese Hilfe, wie auch alle anderen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII, wird nur gewährt, soweit der Hilfesuchende die entstehenden Kosten nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen, Leistung der Pflegekasse, durch Ansprüche gegen Dritte etc. aufbringen kann. Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen steht Ihnen der Fachdienst "Hilfen in Altenpflegeheimen" mit seinen Ansprechpartnern zur Verfügung.
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