Sie möchten Informationen zu Mahlzeitendienste bzw. Essen auf Rädern?
Die unter dem Namen "Essen auf Rädern" bekannten Mahlzeitendienste werden im allgemeinen von gemeinnützigen Trägern angeboten. Berechtigt zur Inanspruchnahme von Mahlzeitendiensten sind: Behinderte und kranke Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind Menschen über 65 Jahre, wenn eine Selbstversorgung nicht möglich ist Familienmitglieder, wenn die maßgebende Bezugsperson wegen Krankheit oder Abwesenheit ausfällt Wenn der Mahlzeitendienst vom Sozialamt bezuschusst wird, haben Sie nur einen geringen Eigenanteil an einer Mahlzeit zu erbringen. Bei Fragen bezüglich der Mahlzeitendienste wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen der Beratungs- und Koordinationsstellen und / oder die regionalen Anbieter.
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