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Kreisverwaltung: Bereiche: Amtsärztlicher Dienst:
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
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Sie möchten außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen?
Vor Beginn der medizinischen Maßnahme (z. B. Sanatoriumsbehandlung) müssen Sie beim Gesundheitsamt die medizinische Notwendigkeit feststellen lassen. Dazu ist eine Terminvereinbarung Ihrerseits erforderlich.
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Benötigte Unterlagen: |
- Personalausweis
- ärztliche Befunde
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Kosten: |
- Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 25,00 und 40,00 EURO je nach Untersuchungsaufwand.
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Kontakt: |
Frau S. Stork Zimmer 005 Tel. (06152) 989 132 FAX. (06152) 989 174 oder Frau A. Brandner Zimmer 005 Tel. (06152) 989 206 FAX. (06152) 989 174
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Besonderes:
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Eine Bestätigung im Nachhinein ist im allgemeinen nicht möglich.
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