| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Amtsärztlicher Dienst:
Durchführung einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung
|
| |
Sie möchten eine Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung durchführen?
Eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung wird nur ausgesellt, wenn Sie beihilfeberechtigt sind. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Auftrag der Beihilfestelle. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe.
|
| |
|
Benötigte Unterlagen: |
- schriftlicher Auftrag
- Personalausweis
- vorhandene ärztliche oder fachärztliche Unterlagen, die die Kurnotwendigkeit bescheinigen.
|
| |
|
Kosten: |
- Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 40,00 und 80,00 EURO je nach Untersuchungsaufwand.
|
 |
|
Kontakt: |
Frau S. Stork Zimmer 005 Tel. (06152) 989 132 FAX. (06152) 989 174 oder Frau A. Brandner Zimmer 005 Tel. (06152) 989 206 FAX. (06152) 989 174
|
|
|
Besonderes:
|
|
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung mit dem Kurhaus/Klinik erst nach der amtsärztlichen Bestätigung der Notwendigkeit der Kurmaßnahme erfolgen kann. Eine alleinige Zusicherung der Krankenkasse ist nicht ausreichend.
|
 |
|
|