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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Ausländerbehörde: Ausländerbehörde
 
Am 01. Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein wesentlicher Teil ist das neue Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das an die Stelle des bisher geltenden Ausländergesetzes (AuslG) getreten ist.

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, Zuwanderung entlang unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu steuern und zu begrenzen. Es regelt zudem erstmals gesetzlich ein Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderer.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter folgenden Rufnummern zur Verfügung.

Allgemein:
Tel.: 06152/989-302

Asyl:
Tel.: 06152/989-417, -607 und -584

Visumsverfahren:
Tel.: 06152/989-527 und -826

Infobüro (Zimmer 153 - 155):
- Bescheinigungen der Erziehungsgeldkasse
- Einladungen (für Besucher aus dem Ausland)
- Visumsverlängerungen für Touristenaufenthalte
- Übertragungen von Aufenthaltstiteln in neue Nationalpässe
Tel.: 06152/989-381, -482, -218 und -312


Weitere Informationen können Sie auch beim Bundesministerium des Innern unter wwww.zuwanderung.de (Sie verlassen damit die Seite des Kreises Groß-Gerau) oder bezüglich der Integrationsleistungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de (Sie verlassen damit die Seite des Kreises Groß-Gerau) erhalten.
 
 
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