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Kreisverwaltung: Bereiche: Ausländerbehörde: Staatsangehörige der EU
 
Alto Texto Sie möchten eine Freizügigkeitsbescheinigung EU ?

Ein wesentlicher Teil des am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes ist das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - Freizüg/EU), das das bisher geltende Aufenthaltsgesetz/EWG - AufenthG/EWG ablöste.

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt.

Für die Glaubhaftmachung, dass die Voraussetzungen dieses Rechts erfüllt werden, sind nachfolgende Angaben und Nachweise innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ins Bundesgebiet gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben.
 
Benötigte Unterlagen:
    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

    Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.

    EU-Staatsangehörige:
  • gültiger Nationalpass
  • Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • Aufenthaltsanzeige gem. § 5 FreizügG/EU
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
  • Arbeitgebernachweis bei Arbeitnehmern (Lohnabrechnung, etc.)
  • ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für Nichtarbeitnehmer

    Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen:
  • gültiger Nationalpass
  • Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • Aufenthaltsanzeige gem. § 5 FreizügG/EU
  • Heirats- oder Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bescheinigung des EU-Verwandten über dessen Aufenthaltsrecht
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
  • Arbeitgebernachweis bei Arbeitnehmern (Lohnabrechnung, etc.)
  • ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für Nichtarbeitnehmer
 
Kontakt:
Infobüro, Tel.: 06152/989-447, -381, -218, -482 und -312
Besonderes:
Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Malta und (Süd-)Zypern, die sich zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet aufhalten wollen, eine Arbeitserlaubnis benötigen. Diese ist direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit, abhängig vom Firmensitz des Arbeitgebers, zu beantragen und zusätzlich zu den o.a. Unterlagen bei den Meldebehörden vorzulegen.
Download:

Ausländerwesen
Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der EU
Aufenthaltsanzeige5-FreizuegG-EU.pdf (133.33 KB / Acrobat PDF)
Mietbescheinigung
Mietbesch_Ausl.pdf (5.90 KB / Acrobat PDF)
Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung-Formular.pdf (608.79 KB / Acrobat PDF)
Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
Arbeitgeberbescheinigung.pdf (22.02 KB / Acrobat PDF)
Antrag Aufenthaltstitel
Antrag_Aufenthaltstitel.pdf (44.67 KB / Acrobat PDF)
Erhebungsbogen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Erhebungsbogen_Verpflichtungserklaerung.pdf (31.99 KB / Acrobat PDF)
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