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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: BAfoeG:
 
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG-Amt in unserer Verwaltung nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entgegen. Je nach Art der Ausbildung kann die Zuständigkeit unterschiedlicher BAföG-Ämter gegeben sein:

BAföG für Schülerinnen und Schüler
Zuständig sind in der Regel die BAföG-Ämter am Wohnsitz der Eltern bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte.


BAföG für Studentinnen und Studenten
Zuständig ist das BAföG-Amt am Studienort (Studentenwerk).


Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers. Für den Kreis Groß-Gerau ist das Studentenwerk in Frankfurt/Main zuständig.

Über den Formulargenerator des Bundesministeriums für für Bildung und Forschung können Sie sich Ihre individuellen Formulare erstellen.
Hier geht es Formulargenerator
 
Kontakt:
Beratungen und Informationen nach telefonischer Voranmeldung,
Telefon (06152) 989-262, oder während der Sprechzeiten:
- montags 8.00 - 12.00 Uhr
- mittwochs 14.00 - 18.00 Uhr
- freitags 8.00 - 12.00 Uhr
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