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Kreisverwaltung: Bereiche: BAfoeG:
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Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das BAföG-Amt in unserer Verwaltung nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entgegen. Je nach Art der Ausbildung kann die Zuständigkeit unterschiedlicher BAföG-Ämter gegeben sein: BAföG für Schülerinnen und Schüler Zuständig sind in der Regel die BAföG-Ämter am Wohnsitz der Eltern bei den Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte. BAföG für Studentinnen und Studenten Zuständig ist das BAföG-Amt am Studienort (Studentenwerk). Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers. Für den Kreis Groß-Gerau ist das Studentenwerk in Frankfurt/Main zuständig. Über den Formulargenerator des Bundesministeriums für für Bildung und Forschung können Sie sich Ihre individuellen Formulare erstellen. Hier geht es Formulargenerator
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Kontakt: |
Beratungen und Informationen nach telefonischer Voranmeldung, Telefon (06152) 989-262, oder während der Sprechzeiten: - montags 8.00 - 12.00 Uhr - mittwochs 14.00 - 18.00 Uhr - freitags 8.00 - 12.00 Uhr
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