Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Um eventuelle Zweifel auszuräumen, können Sie, bevor Sie einen Antrag einreichen, bei uns über planungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Fragen beraten werden.
Benötigte Unterlagen:
Kartenauszug
evtl. vorh. Planunterlagen / Skizzen
Kosten:
Für die Bauberatung entstehen keine Verwaltungsgebühren.
Kontakt:
Die für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie auf dieser Seite.
Besonderes: Es besteht die Möglichkeit, über die Beratung ein schriftliches Bauberatungsprotokoll zu erhalten.
Hinweis: Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) sind Gebäude (Bienenhäuser, Gerätehütten, Unterstände) unter 30 qbm umbauten Raum baugenehmigungsfrei; ggf. ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau.