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Kreisverwaltung: Bereiche: Bauaufsicht: Bauvoranfrage
 
Sie möchten eine Bauvoranfrage stellen?

Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Vorprüfung beantragt werden.
Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen der Bauherrin / des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Eine sichere Möglichkeit, diese Zweifel auszuräumen, bietet die Bauvoranfrage.

Die Hessische Bauordnung finden Sie hier (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau).
 
Benötigte Unterlagen:
    Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zum Einreichen einer Bauvoranfrage steht Ihnen zum downloaden zur Verfügung.
 
Kosten:
    Die Gebühr für einen Bauvorbescheid beträgt sowohl bei Prüfung nach dem Planungsrecht als auch bei Prüfung nach dem Bauordnungsrecht bis zu 40 % der anfallenden Gebühr der Baugenehmigung.
    Diese wiederum ist abhängig von der Kubatur der geplanten Maßnahme (in bestimmten Fällen von der Fläche oder von den Herstellungskosten) und von der Gebäudeart.
    Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 30,00 EURO.
Kontakt:
Die für die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie auf dieser Seite.
Besonderes:
Mit dem Bauvorbescheid ist, wenn er unanfechtbar geworden ist, über den Teil der Baugenehmigung, der dem Bauvorbescheidsverfahren zugrunde lag, abschließend und bindend beschieden. Die Bindungswirkung des Bauvorbescheids erstreckt sich jedoch nur auf die in diesem Verfahren konkret geklärten Fragen.
Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Download:

Bauamt
Antrag für eine Bauvoranfrage
BAB01_BVA.pdf (113.20 KB / Acrobat PDF)
Bauvoranfrage / Antrag für Abweichungen bzw. Ausnahmen / Befreiungen
BAB10AbweichungBVA.pdf (80.74 KB / Acrobat PDF)
Benötigte Katasterunterlagen für Ihr Vorhaben.
Katasterunterlagen.pdf (37.57 KB / Acrobat PDF)
Benötigte Unterlagen für die Bauvoranfrage
bva.pdf (45.23 KB / Acrobat PDF)

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