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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Bauaufsicht: Bauzustandsbesichtigung
 


Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung des genehmigten Gebäudes ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vor Beendigung der jeweiligen Arbeiten unter Angabe des Zeitpunktes der Fertigstellung anzuzeigen.
Mit der Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus sind die erforderlichen Bescheinigungen (siehe Formblatt) vorzulegen.
Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung durchgeführt wird, bleibt dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde überlassen.
 
Benötigte Unterlagen:
  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung
  • Bescheinigung nach HBO zur Errichtung baulicher Anlagen
  • Antrag auf Benutzung vor Fertigstellung
  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung
 
Kosten:
  • Die Gebühr beträgt mindestens 40,00 EURO.
Kontakt:
Fachdienst: Bauordnungswesen - Sachgebiet: Bauzustandsbesichtigungen

  • e-Mail: Bauaufsicht-team1@kreisgg.de oder Bauaufsicht-team2@kreisgg.de

  • Telefon: (06152) 989 - Durchwahl siehe Sachbearbeiter/in

  • Telefax: (06152) 989 453


  • Fachbereichsleiter:
    Baudirektor Herr Dipl.-Ing. F. Zellerhoff
  • Telefon (06152) 989 540, Telefax -453, Zimmer 535


  • Stellvertretender Fachbereichsleiter
    Herr Dipl.-Verwaltungswirt W. Baldewein
  • Telefon (06152) 989 526, Telefax -453, Zimmer 533


  • Sachbearbeiter/in:

    Herr Dipl.-Ing. F. Wasitschek
  • Durchwahl -539, Zimmer 541

  • zuständig für : Alle Gemarkungen des Kreises Groß-Gerau außer Rüsselsheim
    Frau Dipl.-Ing. I. Della Bianca-Schmitt in Vertretung
  • Durchwahl -573, Zimmer 531
  • Besonderes:
    Mit dem weiteren Ausbau darf erst einen Tag nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus begonnen werden.
    Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar ist, frühestens jedoch eine Woche nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung. Auf schriftlichen Antrag (siehe Formblatt) kann die Bauaufsichtsbehörde zulassen, dass die bauliche Anlage ganz oder teilweise schon früher benutzt werden kann.
    Download:

    Bauamt
    Anzeige der Rohbaufertigstellung
    BAB18_rohbaufertigst.pdf (73.31 KB / Acrobat PDF)
    Anzeige der abschließenden Fertigstellung
    BAB20_abschl_fertigst.pdf (73.45 KB / Acrobat PDF)
    Baubeginnanzeige
    BAB17_baubeginn.pdf (106.13 KB / Acrobat PDF)
    Bescheinigung nach der Hess. Bauordnung zur Errichtung baulicher Anlagen
    BAB36_errichtung2.pdf (67.22 KB / Acrobat PDF)
    Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung
    BAB19_be_fertigstellung.pdf (75.48 KB / Acrobat PDF)

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