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Der Fachdienst Bauordnungswesen - Sachgebiet Denkmalschutz - erteilt Ihnen Auskunft darüber, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, was nicht immer zweifelsfrei bekannt ist. Grundlage ist die vom Landesamt für Denkmalpflege erstellte "Vorläufige Denkmalschutzliste". Schon mit einem Anruf können Sie sich hier Gewissheit verschaffen. Sie können sich selbstverständlich auch umfassend über die sich hieraus ergebenden Konsequenzen und die baulichen sowie konstruktiven Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
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