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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Umtausch eines alten deutschen Führerscheins in den EU-Kartenführerschein
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Sie möchten Ihren alten deutschen Führerschein in einen EU- Kartenführerschein umtauschen?
Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erteilt worden sind, bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. Ein Umtausch ist also nicht notwendig. Von diesem Grunsatz gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen: Eine Umtauschpflicht besteht für 1. Fahrerlaubnisse der Klasse 2, wenn der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet und weiter Fahrzeuge dieser Klasse führen möchte (Näheres einschließlich Antragsverfahren siehe hier) 2. Fahrerlaubnisse der Klasse 3, wenn der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet und weiter folgende Kombinationen führen möchte: dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 t Züge mit zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann oder dreiachsige Züge, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt 3. Personen, welche im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind und zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eine Fahrerlaubnis der neuen Klasse T benötigen; unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen: Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils für die vorgenannten Zwecke eingesetzt werden und Winterdienst 4. Fahrerlaubnisse der alten Klasse 1a, wenn der Inhaber leistungsunbeschränkte Krafträder führen möchte 5. Antragsteller, die einen Internationalen Führerschein erwerben möchten 6. Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 7. Bewerber um eine Fahrerkarte für Fahrpersonal In den vorgenannten Ausnahmefällen ist der Umtausch des alten Führerscheins zwingend erforderlich! Welche neuen Klassen bei einer Umstellung erteilt werden, ist in Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie bei Fahrerlaubnisrecht.de. Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist. Direktversand: Gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,00 € kann der neue Kartenführerschein nach Abschluss des Antragsverfahrens von der Bundes-druckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wün-schen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf der Rückseite des Formulars anzukreuzen. Benötigte Unterlagen: Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) nationaler Führerschein Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern IN DEN UNTER NRN. 1 UND 2 GENANNTEN AUSNAHMEFÄLLEN ZUSÄTZLICH: a) Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens und b) Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden ZUR BEANTRAGUNG DER KLASSE T ZUSÄTZLICH: Nachweis über eine Beschäftigung in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung des Ortslandwirts, Gewerbeanmeldung o. ä.)
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 24,00 €, bei Direktversand des Führerscheins 29,00 €.
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Hinweise:
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Sollte Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator. Beim Umtausch ist zu beachten, dass bestimmte Fahrerlaubnisklassen künftig nur noch befristet erteilt werden ( § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV ).
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