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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Ersatzführerschein für ein gestohlenes oder verlorenes Dokument
 
Alto Texto Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde gestohlen?

Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Hierzu bedarf es eines Antrags.

Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist.


Direktversand:

Gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,00 € kann der neue Kartenführerschein nach Abschluss des Antragsverfahrens von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wünschen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf dem Antragsformular anzukreuzen.



Hinweise für im Ausland lebende Fahrerlaubnisinhaber/innen:

Wenn Sie sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassen haben, ist keine deutsche Fahrerlaubnisbehörde mehr für die Ausstellung eines Ersatzdokuments zuständig; ggf. wenden Sie sich bitte an die Verkehrsbehörde in Ihrem ausländischen Wohnort.

Sofern Sie sich in einem Staat außerhalb der EU dauerhaft niedergelassen haben, beantragen Sie die Ausstellung des benötigten Ersatzdokuments bitte über die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.


Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular zusätzlich auch in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus).


  • gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)


  • bei Diebstahl: Durchschrift der polizeilichen Anzeige


  • bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides Statt bei der Fahrerlaubnisbehörde


  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)


  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern

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    Kosten:

    • Die Verwaltungskosten betragen 31,30 €, bei Direktversand des Führerscheins 36,30 €.
    Hinweise:
    Sollte der abhanden gekommene Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden.
    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.

    Für die Übergangszeit zwischen Antragstellung und Aushändigung des Ersatzführerscheins wird auf Wunsch eine kostenpflichtige befristete Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne Mitführen des Führerscheins erteilt.
    zurueck
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