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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Ersatzführerschein bei Namenswechsel
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Sie möchten nach Änderung Ihres Namens einen Ersatzführerschein erwerben?
Hierzu sei zunächst angemerkt, dass man seinen Führerschein nach Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände nicht umtauschen muss. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, dennoch einen neuen Führerschein zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung Ihre persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich ist. Direktversand: Gegen die Entrichtung eines Zusatzbetrages in Höhe von 5,00 € kann der neue Kartenführerschein nach Abschluss des Antragsverfahrens von der Bundesdruckerei direkt an Sie versandt werden. Eine nochmalige Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist dann nicht mehr erforderlich. Sofern Sie dies wünschen, vergessen Sie bitte nicht, das hierfür vorgesehene Feld auf dem Antragsformular anzukreuzen. Benötigte Unterlagen: Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular zusätzlich auch in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) derzeitiger Führerschein Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 29,00 €, bei Direktversand des Führerscheins 34,00 €.
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Hinweis:
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Sollte Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.
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