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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR- Staat
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Sie kommen aus einem Staat der Europäischen Union oder einem anderen Mitgliedstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und möchten Ihren Führerschein in einen deutschen EU- Kartenführerschein umtauschen?
Führerscheine aus den nachfolgend aufgelisteten Staaten sind, sofern sie nicht von der Ausstellungsbehörde befristet wurden, auch in der Bundesrepublik Deutschland unbefristet gültig, müssen also - abgesehen von wenigen Ausnahmen im Bereich der Zweiräder sowie der LKW- und Busführerscheine - nicht umgetauscht werden. Weitere Informationen über die Gültigkeit von EU-/EWR-Führerscheinen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. EU- Mitgliedstaaten: Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Groß-Britannien Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern weitere EWR- Staaten: Island Liechtenstein Norwegen Allgemeine Voraussetzungen für den Umtausch: Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben. Im Rahmen von Urlaubs- und Ferienaufenthalten erworbene Führerscheine können nicht umgeschrieben werden. Lernführerscheine oder vorläufig ausgestellte Führerscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Benötigte Unterlagen: vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt) ausländischer Führerschein Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 35,00 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 35,80 €.
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Hinweise:
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Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten. Der ausländische Führerschein wird bei Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen.
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