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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR- Staat
 
Alto Texto Sie kommen aus einem Staat der Europäischen Union oder einem anderen Mitgliedstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und möchten Ihren Führerschein in einen deutschen EU- Kartenführerschein umtauschen?

Führerscheine aus den nachfolgend aufgelisteten Staaten sind, sofern sie nicht von der Ausstellungsbehörde befristet wurden, auch in der Bundesrepublik Deutschland unbefristet gültig, müssen also - abgesehen von wenigen Ausnahmen im Bereich der Zweiräder sowie der LKW- und Busführerscheine - nicht umgetauscht werden. Weitere Informationen über die Gültigkeit von EU-/EWR-Führerscheinen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


EU- Mitgliedstaaten:

  • Belgien

  • Bulgarien

  • Dänemark

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Griechenland

  • Groß-Britannien

  • Irland

  • Italien

  • Lettland

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Österreich

  • Polen

  • Portugal

  • Rumänien

  • Schweden

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Spanien

  • Tschechien

  • Ungarn

  • Zypern


  • weitere EWR- Staaten:

  • Island

  • Liechtenstein

  • Norwegen



  • Allgemeine Voraussetzungen für den Umtausch:

  • Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf nicht weniger als 185 zusammenhängende Tage betragen haben. Im Rahmen von Urlaubs- und Ferienaufenthalten erworbene Führerscheine können nicht umgeschrieben werden.


  • Lernführerscheine oder vorläufig ausgestellte Führerscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.



  • Benötigte Unterlagen:

  • vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus).


  • Bundespersonalausweis oder
    Reisepass


  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)


  • ausländischer Führerschein


  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  •  
    Kosten:
    • Die Verwaltungskosten betragen 35,00 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 35,80 €.
    Hinweise:
    Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

    Der ausländische Führerschein wird bei Aushändigung des deutschen Führerscheins von der Behörde eingezogen.
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