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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, M, S, L und T
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Sie möchten eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, M, S, L oder T erwerben?
Allgemeine Voraussetzungen: Mindestalter für Klassen A1, M, S, L und T: 16 Jahre für Klassen B, BE: 18 Jahre Ausbildung und Prüfung: Sie müssen in einer Fahrschule ausgebildet werden und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Auf der Webseite fahrtipps.de erhalten Sie umfassende Informationen zu den Themen Theoretischer Unterricht Fahrstunden Prüfung Hier finden sie - getrennt nach Orten - eine Übersicht von Fahrschulniederlassungen im Kreis Groß-Gerau. Benötigte Unterlagen: vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). Fahrschulstempel auf dem Antrag gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt) Nachweis über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt) Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis) Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 43,40 €.
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Hinweise:
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Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es lediglich einer theoretischen Prüfung. Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten. Sollten Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sein und ist dieser nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.
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