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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A
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Sie möchten eine Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben?
Allgemeine Voraussetzungen: Mindestalter für Klasse A `beschränkt´: ...... 18 Jahre Mindestalter für Direkteinstieg Klasse A : ... 25 Jahre Ausbildung und Prüfung: Sie müssen in einer Fahrschule ausgebildet werden und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Auf der Webseite fahrtipps.de erhalten Sie umfassende Informationen zu den Themen Theoretischer Unterricht Fahrstunden Prüfung Hier finden sie - getrennt nach Orten - eine Übersicht von Fahrschulniederlassungen im Kreis Groß-Gerau. Benötigte Unterlagen: vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). Fahrschulstempel auf dem Antrag gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt) Nachweis ausreichenden Sehvermögens (Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis) Bei Ersterteilung Nachweis über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt) Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 43,40 €.
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Hinweise:
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Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten. Die Klasse A ist beim Erwerb vor Vollendung des 25. Lebensjahres für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist also nicht erforderlich, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist. Der automatische Wegfall der Beschränkung gilt allerdings nicht für Inhaber einer alten Fahrerlaubnis der Klasse 1a. Diese sind gehalten, ihren alten Führerschein zum Zweck des Wegfalls der Leistungsbegrenzung in einen Kartenführerschein umzutauschen. Wer die Klasse A `beschränkt´ besitzt und 25 Jahre alt ist, kann vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte Klasse A erwerben, wenn zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung auf einem "schweren" Kraftrad absolviert wird. Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann direkt eine unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A erwerben. Sollten Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sein und ist dieser nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.
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