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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E (Bus-Klassen)
 
Alto Texto Sie möchten eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E erwerben?

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter für Klassen D, D1, DE und D1E: 21 Jahre


  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder bestandene Prüfung für die Klasse B


  • allenfalls geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen



  • Die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E wird für längstens fünf Jahre erteilt.

    Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation.


    Ausbildung und Prüfung:

    Sie müssen in einer Fahrschule ausgebildet werden und bei der zuständigen Technischen Prüfstelle eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

    Auf der Webseite fahrtipps.de erhalten Sie umfassende Informationen zu den Themen

  • Theoretischer Unterricht


  • Fahrstunden


  • Prüfung


  • Hier finden sie - getrennt nach Orten - eine Übersicht von Fahrschulniederlassungen im Kreis Groß-Gerau.


    Benötigte Unterlagen:

  • vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus).


  • Fahrschulstempel auf dem Antrag


  • gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)


  • Führungszeugnis


  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)


  • Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)


  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens


  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden


  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit


  • Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern


  • SOFERN DIE FAHRERLAUBNIS GEWERBLICH GENUTZT WERDEN SOLL ZUSÄTZLICH:

  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Grundqualikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  •  
    Kosten:
    • Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 43,40 €.
    • Für die Eintragung der Grundqualifikation in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 12,80 € zu erheben.
    Hinweise:
    Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

    Sollten Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sein und ist dieser nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden.
    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.

    Eine Verlängerung ist in den o. g. Fällen auf Antrag jeweils für längstens 5 Jahre möglich, wenn wiederum ärztliche Nachweise über die Eignung vorgelegt werden. Bitte denken Sie daran, die Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
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