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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E (Bus-Klassen)
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Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E verlängern lassen?
Dies ist bei Nachweis der Eignung möglich. Die entsprechende Fahrerlaubnis wird dann auf Antrag für längstens fünf Jahre verlängert. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte, können Ihnen die beantragten Fahrerlaubnisklassen zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden. Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zur hierfür erforderlichen Berufskraftfahrerqualifikation. Benötigte Unterlagen: vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus). Bundespersonalausweis oder Reisepass Führungszeugnis Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt) Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht AB VOLLENDUNG DES 50. LEBENSJAHRES ZUSÄTZLICH: Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit SOFERN DIE FAHRERLAUBNIS GEWERBLICH GENUTZT WERDEN SOLL ZUSÄTZLICH: Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Berufskraftfahrerqualifikation hier!
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Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €.
- Für die Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein (Schlüsselzahl 95) ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 12,80 € zu erheben.
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Hinweise:
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Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten. Sollte Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator. Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
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