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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Personenbeförderung (ausgenommen Beförderung mit Kraftomnibussen)
 
Alto Texto Sie wollen Personen befördern und möchten wissen, ob Sie hierzu eine Erlaubnis benötigen?

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Dies gilt allerdings nicht für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten der NATO


  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für diesen Zweck verwendet werden


  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste


  • Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen oder Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist


  • Beförderungen, die in der Freistellungverordnung aufgeführt werden


  • Sofern die von Ihnen beabsichtigten Beförderungen nicht unter die vorstehend genannten Ausnahmen fallen, können Sie sich wie folgt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung informieren:

  • Krankenkraftwagen


  • Sonstige Kraftfahrzeuge
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