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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen
 
Alto Texto Sie möchten eine FzF mit Krankenkraftwagen erwerben?

Ob Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen benötigen, erfahren Sie hier.


Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 19 Jahre


  • Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat für mindestens ein Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre


  • allenfalls geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen



  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt.


    Benötigte Unterlagen:

  • vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus).


  • gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)


  • Führungszeugnis


  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)


  • Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits in einem früheren Antragsverfahren schon einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt)


  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens


  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden


  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit


  • zusätzlich Ortskenntnisprüfung für den Ort des Betriebssitzes, wenn dieser 50.000 und mehr Einwohner hat
  •  
    Kosten:
    • Die Verwaltungskosten betragen 42,60 €.
    Hinweise:
    Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

    Sollte Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden.
    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.

    Wird ein Führer eines Krankenkraftwagens in einem anderen Ort mit 50.000 Einwohnern oder mehr tätig als in demjenigen, für den er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muß er diese Kenntnisse für den anderen Ort nachweisen.

    Eine Verlängerung ist in den o. g. Fällen auf Antrag jeweils für längstens 5 Jahre möglich, wenn wiederum ärztliche Nachweise über die Eignung vorgelegt werden. Bitte denken Sie daran, die Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
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