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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen
 
Alto Texto Sie möchten Ihre FzF mit Krankenkraftwagen verlängern lassen?

Dies ist bei Nachweis der Eignung möglich. Die entsprechende Fahrerlaubnis wird dann auf Antrag für längstens fünf Jahre verlängert.

Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis bereits abgelaufen sein sollte und seit Ablauf bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind, kann Ihnen die beantragte Erlaubnis zu den erleichterten Bedingungen der Verlängerung wieder erteilt werden.


Benötigte Unterlagen:

  • vom zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigter Antrag (Download hier; bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem grau umrandeten Feld unten rechts und schreiben Sie dabei nicht über die weiße Fläche hinaus).


  • gültiger Bundespersonalausweis (sollte ein solcher nicht vorhanden sein, genügt auch der gültige Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)


  • Führungszeugnis


  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (werden von der Behörde eingeholt)


  • Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens


  • Ärztlicher Gesundheitsnachweis (formgebundene Bescheinigung); die hierfür erforderliche Untersuchung kann von jedem zugelassenen Arzt durchgeführt werden


  • AB VOLLENDUNG DES 60. LEBENSJAHRES ZUSÄTZLICH:

  • Zusatzgutachten hinsichtlich der psychischen Leistungsfähigkeit
  •  
    Kosten:
    • Die Verwaltungskosten betragen 38,00 €.
    Hinweise:
    Amtsärztliche oder weitergehende fachärztliche und/oder medizinisch-psychologische Begutachtungen bleiben vorbehalten.

    Sollte Ihr aktueller Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden.
    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.

    Bitte denken Sie daran, eine weitere Verlängerung rechtzeitig, d. h. allerspätestens vier Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
    zurueck
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