|
|
|
| |
|
Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Neuerteilung (Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis
|
| |
Ihnen wurde der Führerschein entzogen und Sie möchten eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat hier eine schematische Übersicht über das neue Klassensystem veröffentlicht. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf Fahrerlaubnisrecht.de. Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis; lediglich die Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich (§ 20 Abs. 2 FeV). Es werden die Unterlagen wie bei einer Ersterteilung und zusätzlich ein Führungszeugnis benötigt. Bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnisprüfung (s. o.) entfallen selbstverständlich die Angaben zur Fahrschule. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Informationen uneingeschränkt auch für die Neuerteilung (Wiedererteilung): Klassen A1, B, BE, M, S und L Klasse A Klassen C, C1, CE und C1E Klassen D, D1, DE und D1E Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen Fahrgastbeförderung mit sonstigen Kfz Je nach Aktenlage können seitens der Verwaltungsbehörde Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, die entsprechend der einschlägigen Vorschriften nur durch die Vorlage eines ärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden können.
|
| |
|
Kosten: |
- Die Verwaltungskosten betragen 154,40 €, bei Fahrerlaubnis auf Probe 155,20 €.
|
 |
|
Hinweis:
|
Sollte Ihr früherer Führerschein nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der früheren Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Webseite hier ein aktuelles Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland zur Verfügung. Bei Kommon.de, dem Informationssystem der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise, finden Sie ein Verzeichnis der offiziellen kommunalen Webseiten, den Kommunalnavigator.
|
 |
|
|
|
|
|