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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
 
Alto Texto Sie benötigen Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Vorgesehen ist sie u. a.

  • wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden


  • wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde


  • wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht


  • zur Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf die Einnahme von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln


  • wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden


  • wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war


  • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften


  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen


  • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Krafftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Kraftfahrzeugs begangen wurde


  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen


  • wenn die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen zu überprüfen ist


  • zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter


  • Sollte die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet haben, dass ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen ist, empfiehlt es sich, vor der Begutachtung das Beratungsangebot der Untersuchungsstellen in Anspruch zu nehmen.

    Eine Liste aller amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

    Träger von Begutachtungsstellen müssen bei der BASt akkreditiert sein.

    Links zu diesen Trägern mit weiteren Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung und die Standorte der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung sind nachstehend aufgeführt:

    TÜV Süd Life Service GmbH

    AVUS Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit mbH
    (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M. und Mainz)

    DEKRA e.V. Dresden
    (mit Standort u. a. in Frankfurt am Main)

    TÜV Thüringen e.V.

    ABV Gesellschaft für Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit mbH
    - früher TÜV Rheinland

    (mit Standort u. a. in Mainz)

    pima-mpu GmbH
    (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)

    TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
    (mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M., Offenbach und Wiesbaden - in Offenbach finden die Untersuchungen ausschließlich samstags statt)

    BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

    IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung
    (mit Standort u. a. in Mannheim)

    TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG
    (mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M. und Offenbach)

    IBBK Institut für Beratung - Begutachtung - Kraftfahrereignung GmbH

    Universitätsklinikum Heidelberg - Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin

    ProSecur GmbH
    (mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)

    Akademie Sicherheit und Verkehr GmbH
     
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