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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Die verkehrspsychologische Beratung
 
Alto Texto Sie benötigen Informationen über die verkehrspsychologische Beratung?

Wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet wurden, an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer (ASP) teilzunehmen, können Ihnen für die Teilnahme keine Punkte abgezogen werden.

Es steht Ihnen allerdings frei, nach Absolvierung des Aufbauseminars zum Zweck des Punkteabbaus eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen; gleiches gilt für Fahranfänger, die nach Absolvierung eines Aufbauseminars in der Probezeit erneut auffällig wurden und deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde gebührenpflichtig verwarnt wurden.

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.

Für die Teilnahme an dieser Maßnahme können dann zwei Punkte abgezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie haben vor der Beratung bereits aufgrund einer behördlichen Anordnung an einem Aufbauseminar teilgenommen,


  • Ihr Punktekonto ist zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung mit mindestens 14, aber nicht mehr als 17 Punkten belastet (Sie haben also keine weiteren Verkehrszuwiderhandlungen begangen, die Ihren Punktestand auf 18 oder mehr Punkte erhöhen und es sind auch keine Eintragungen im Verkehrzentralregister getilgt worden, so dass Ihr Punktestand nunmehr weniger als 14 Punkte beträgt) und


  • die Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung wurde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.


  • Die für die Anerkennung der Berater zuständige Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. hat auf ihrer Webseite ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland veröffentlicht.
     
    Hinweis für Fahranfänger (Fahrerlaubnis auf Probe):
    Fahranfänger, die sich im Rahmen der Bestimmungen zur Fahrerlaubnis auf Probe einer verkehrspsychologischen Beratung unterziehen möchten, sollen dies innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der gebührenpflichtigen Verwarnung tun, damit ein Abzug von zwei Punkten vorgenommen werden kann; dafür muss ihr Punktekonto allerdings nicht mindestens 14 Punkte aufweisen.
    zurueck
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