Sie möchten sich über das neue Alkoholverbot für junge Fahrerinnen und Fahrer informieren?
Der Bundestag hat zum 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für junge Fahrer beschlossen. Die Nullpromillegrenze gilt für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld in Höhe von 125,00 Euro festgesetzt und das Punktekonto im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mit zwei Punkten belastet. Zudem ist bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, durch die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen; die Probezeit verlängert sich ggf. um zwei Jahre.
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