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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Wo werden Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen durchgeführt?
Die zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T vorgeschriebene Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird u. a. von den Mitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) angeboten, die nachfolgend aufgeführt sind: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) Malteser Hilfsdienst e.V (MHD) Im Kreis Groß-Gerau bieten folgende Regionalverbände dieser Organisationen entsprechende Kurse an: DRK - Kreisverband Groß-Gerau ASB - Ortsverband Mainspitze MHD - Stadtgeschäftsstelle Rüsselsheim
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Hinweis:
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Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gilt auch die Vorlage einer Bescheinigung über eine Ausbildung in Erster Hilfe, eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung, eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Fachberuf im Sinne des Art. 74 Abs.19 des Grundgesetzes, in einem der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/ Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).
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