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Kreisverwaltung: Bereiche: Führerscheinstelle: Das neue Führerscheinrecht
 
Alto Texto Sie möchten sich über das seit dem 01.01.1999 geltende neue Führerscheinrecht informieren?

In Umsetzung geltenden EU-Rechts wurde zum 01.01.1999 ein neues Fahrerlaubnisrecht und damit auch der Kartenführerschein eingeführt. Allerdings haben die entsprechenden Grundsätze bereits eine Fortentwicklung erfahren, denn im Dezember 2006 wurde die 3. EU-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Einen Ausblick über die deshalb in der nächsten Zeit anstehenden Änderungen gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Links zu den einschlägigen Rechtsvorschriften:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)


  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)


  • Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein


  • Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
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