Sie möchten sich über die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung informieren?
Alle Menschen, die trotz Erwerbsfähigkeit aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind, sollen durch die Hilfe nach § 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Hilfe zur eigenständigen Existenzsicherung erhalten; dies beinhaltet Hilfe zur Selbsthilfe. Das Arbeitskonzept orientiert sich an den Klienten und versucht die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt herzustellen. Einjährige Maßnahmen Diese Maßnahmeform wurde eingeführt, um Hilfeempfänger schneller aus der Maßnahme in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Arbeitsmöglichkeiten bestehen bei unterschiedlichsten Arbeitgebern wie z.B. im Bürobereich in den Städten und Gemeinden, in Sozialstationen und Altenheimen, im Tiergarten, in Museen oder Instituten. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Berater des Fachdienstes zur Verfügung.
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