Sie möchten die Aufgaben kennenlernen? Die Aufgabe des Fachbereichs Infektionsschutz ist der Gesundheitsschutz. Das Ziel ist die Vermeidung bzw. Minderung von Infektionsgefahren bei übertragbaren Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz (dieser Link führt Sie auf die Seite des Robert-Koch-Institutes). Dazu gehört: Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich. Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen. Ermittlungen, Überwachungen und Beratungen bei meldepflichtigen Erkrankungen. Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Beratung und Überwachung (in Bezug auf hygienische Fragen) bei - Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Labore - Alten- und Pflegeheime - Kindergärten, Schulen und sonst. Gemeinschaftseinrichtungen - Tätowierung- und Piercingstudios etc. - Tuberkulosefürsorge - Trinkwasser-, Badewasser- und Badeseenüberwachung - Reisemedizinische Beratung
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