Kreisverwaltung:
Bereiche:
Infektionsschutzabteilung:
Belehrungen gem. § 35, 43 IfSG
Sie möchten eine Bescheinigung als Beschäftigte/r im Lebensmittelbereich oder eine Bescheinigung als Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen?
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz beträgt:
25,00 € bei Belehrungen nach § 43
15,00 € bei Belehrungen nach § 35
12,00 € bei einer Wiederholungsbelehrung nach § 43
5,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift
Kontakt:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachdienst Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Herr Arras
Tel.:(06152) 989-247
Fax: (06152) 989-349
Zimmer: 024, Erdgeschoss
Frau Lange
Tel.: (06152) 989-227
Fax: (06152) 989-349
Zimmer: 024, Erdgeschoss
Download:
Gesundheitsamt
Anmeldung für ein Gesundheitszeugnis
Anmeldung.pdf
(16.60 KB / Acrobat PDF)
Belehrung zu Gesundheitszeugnis
Belehrung.pdf
(6.35 KB / Acrobat PDF)
Adresse · Wegbeschreibung · Öffnungszeiten
gesundheitsamt@kreisgg.de