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Der Kreis Groß-Gerau
 
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Kreisverwaltung: Bereiche: Infektionsschutzabteilung: Belehrungen gem. § 35, 43 IfSG
 
Alto Texto Sie möchten eine Bescheinigung als Beschäftigte/r im Lebensmittelbereich oder eine Bescheinigung als Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen?


 
Kosten:
    Die Verwaltungsgebühr für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz beträgt:

  • 25,00 € bei Belehrungen nach § 43
  • 15,00 € bei Belehrungen nach § 35
  • 12,00 € bei einer Wiederholungsbelehrung nach § 43
  • 5,00 € für die Ausstellung einer Zweitschrift
Kontakt:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Gesundheit und Verbraucherschutz
Fachdienst Gesundheitsschutz
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

Herr Arras
Tel.:(06152) 989-247
Fax: (06152) 989-349
Zimmer: 024, Erdgeschoss

Frau Lange
Tel.: (06152) 989-227
Fax: (06152) 989-349
Zimmer: 024, Erdgeschoss
Download:

Gesundheitsamt
Anmeldung für ein Gesundheitszeugnis
Anmeldung.pdf (16.60 KB / Acrobat PDF)
Belehrung zu Gesundheitszeugnis
Belehrung.pdf (6.35 KB / Acrobat PDF)
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Adresse · Wegbeschreibung · Öffnungszeiten gesundheitsamt@kreisgg.de