Sie möchten die Aufgaben kennenlernen? Die Aufgabe des Fachdienstes Gesundheitsschutz ist der Gesundheitsschutz. Das Ziel ist die Vermeidung bzw. Minderung von Infektionsgefahren bei übertragbaren Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz. Dazu gehört: - Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich - Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen - Ermittlungen, Überwachungen und Beratungen bei meldepflichtigen Erkrankungen - Empfehlung für die Wiederzulassung in Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen - Beratung und Überwachung (in Bezug auf hygienische Fragen) bei - Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Labore - Alten- und Pflegeheime - Kindergärten, Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen - Tätowierung- und Piercingstudios etc. - Tuberkulosefürsorge - Trinkwasser-, Badewasser- und Badeseenüberwachung - Reisemedizinische Beratung Die Mitarbeiter der Abteilung stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.
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