Sie möchten Informationen zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen im Vorschulalter?
Die Durchführung von Integrationsmaßnahmen im Vorschulalter obliegt dem Fachbereich Soziale Sicherung der Kreisverwaltung. Der Jugendärztliche Dienst erstellt dazu nach entsprechender Beauftragung durch diesen Fachbereich ein ärztliches Gutachten.
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