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Kreisverwaltung: Bereiche: Jugendärztlicher Dienst:
 
Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung nach dem Hess. Schulgesetz. Sie erfüllt eine individual-medizinische, eine arbeitsmedizinische und eine epidemiologische Aufgabe.

Zur individualmedizinischen Aufgabe gehört:

- Erfassung des körperlichen Entwicklungszustandes, des
individuellen Impfstatus. Beratung der Eltern.

- Diagnostik des Sehens und Hörens. Dies beinhaltet die
Überprüfung der peripheren Seh- und Hörfähigkeit, des
Stereosehen und des Farbsinns.

- Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit
Schwerpunkt in den Bereichen Motorik, Koordination,
Gleichgewicht, Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit.

- Empfehlung zur Schulfähigkeit des einzelnen Kindes ggf.
zu schulischen Fördermaßnahmen.

- Veranlassung notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen,
Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten. Ggf. auch
Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfen.

Die Aufforderung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt - Jugendärztlicher Dienst - an die Erziehungsberechtigten.
Hier zum Bericht zur Kindergesundheit im Kreis Groß-Gerau
 
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Hilfe zu folgenden Themen:
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