Schuleingangsuntersuchung Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung nach dem Hess. Schulgesetz. Sie erfüllt eine individual-medizinische, eine arbeitsmedizinische und eine epidemiologische Aufgabe. Zur individualmedizinischen Aufgabe gehört: - Erfassung des körperlichen Entwicklungszustandes, des individuellen Impfstatus. Beratung der Eltern. - Diagnostik des Sehens und Hörens. Dies beinhaltet die Überprüfung der peripheren Seh- und Hörfähigkeit, des Stereosehen und des Farbsinns. - Feststellung des individuellen Entwicklungsstandes mit Schwerpunkt in den Bereichen Motorik, Koordination, Gleichgewicht, Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit. - Empfehlung zur Schulfähigkeit des einzelnen Kindes ggf. zu schulischen Fördermaßnahmen. - Veranlassung notwendiger gesundheitlicher Maßnahmen, Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten. Ggf. auch Vermittlung von Maßnahmen der Jugendhilfen. Die Aufforderung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt - Jugendärztlicher Dienst - an die Erziehungsberechtigten. Hier zum Bericht zur Kindergesundheit im Kreis Groß-Gerau
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