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Kreisverwaltung: Bereiche: Jugendgerichtshilfe:
Jugendgerichtshilfe
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Sie möchten sich über die Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendgerichtshilfe informieren?
Dazu gibt es die folgenden Informationen: Die Jugendgerichtshilfe wirkt an allen Jugendstrafverfahren mit, die gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeleitet werden. Sie hat eine Mittlerfunktion zwischen dem Betroffenen und der Justiz. Die Jugendgerichtshilfe ... - informiert und berät Jugendliche und Heranwachsende vor - während - nach einem Jugendstrafverfahren
- ist auch Ansprechpartner für die Familie
- gibt Hilfestellung bei Problemen mit Schule, Ausbildung, Familie etc.
begleitet die Betroffenen in der Gerichtsverhandlung - berichtet dem Gericht über die Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden und macht Vorschläge zu richterlichen Maßnahme
- vermittelt und überwacht die angeordneten Weisungen und Auflagen
- unterstützt bei Wiedergutmachung und Schadensregulierungen
- besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungs- und Strafhaft
- bringt in geeigneten Fällen Täter und Opfer "an einen Tisch" (Täter-Opfer-Ausgleich)
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Kosten: |
Die Informationen und Beratungen der Jugendgerichtshilfe sind kostenfrei.
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Kontakt: |
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Kreisjugendamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Ansprechpartner/innen: Biebesheim, Gernsheim, Stockstadt, Nauheim: Herr H. Friedrich, Zimmer 425, Telefon (06152) 989 613, Telefax (06152) 989 624 Riedstadt, Büttelborn, Raunheim: Frau A. Böhm, Tel. 06152/989-395, Zimmer 427, Telefax (06152) 989 624 Groß-Gerau, Ginsheim-Gustavsburg: Frau G. Müller, Zimmer 425, Telefon (06152) 989 613, Telefax (06152) 989 624 Bischofsheim, Kelsterbach, Trebur: Herr K. Polley, Zimmer 426, Telefon (06152) 989 385, Telefax (06152) 624 Mörfelden-Walldorf: Frau K. Schug, Zimmer 427, Telefon (06152) 989 395, Telefax (06152) 624
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